13.07.2016: Gemäß Gesetzentwurf der Bundesregierung soll das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen erst zum 01.01.2020 in Kraft treten. Kernpunkte sind
Die Änderung des § 146 AO soll bereits am Tag nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.
Um Investitionssicherheit zu schaffen, ist eine Übergangsregel geplant, nach der Registrierkassen,
noch bis zum 31.12.2021 eingesetzt werden dürfen.
Anmerkung: Bis spätestens 31.12.2016 müssen alle Registrierkassen sämtliche Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften (BStBl I, S. 1342) erfüllen. Diese Frist bleibt unberührt - sie ist durch den o.g. Gesetzentwurf nicht verlängert worden.
18.03.2016: Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) gibt den Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen einschl. des Entwurfs einer technischen Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes bekannt.
Die dazu erforderlichen Änderungen der Abgabenordnung sollen zum 01.01.2019 in Kraft treten. Der vollständige Text der Referentenentwürfe steht auf der Internetseite des BMF zum Download bereit.
20.02.2016: Ab 01.01.2017 gelten verschärfte Regeln für die Aufzeichnung von Betriebseinnahmen mithilfe von Registrierkassen oder Waagen mit Registrierkassenfunktion - wohl eines der zentralen Themen auf der EuroCIS, die vom 23.-25.02.2016 auf dem Messegelände Düsseldorf ihre Tore öffnet.
16.02.2016: Das Fachbuch Kassenführung - Bargeschäfte sicher dokumentieren ist erschienen.